SACHSCHÄDEN
Brandschaden
Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist, oder diesen verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sturmschaden
Als Sturm gelten wetterbedingte Luftbewegungen von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort.
Wasserschaden
Leitungswasserschäden entstehen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser bzw. vergleichbarer Flüssigkeiten aus Leitungen.